Information zur Ausbildungspflicht für die Praxis

Laut eidg. Tierschutzgebung müssen sich Hundehaltende ausbilden. Die Ausbildungspflicht gilt in der ganzen Schweiz und für alle Hundehaltenden sowie für alle Hundetypen. Die gesetzliche Formulierung lautet wie folgt:

Innert eines Jahres nach Erwerb des Hundes muss die für die Betreuung verantwortliche Person mit dem Hund eine praktische Ausbildung durchlaufen (Sachkundenachweis  (SKN)).  Die Gemeinden prüfen, ob Theorie- und Praxiskurs absolviert worden sind.

Wir bieten den Praxiskurs für Hundehaltende an. Dieser Kurs dauert 4x1 Stunde.


Was, wann?

  • Praxis:     4 x 1Std,  Kosten nach Anfrage  (Kurstermine nach Anfrage)

Anmeldung:

  • telefonisch (vom November bis Juni) Jo Eberhard, Tel. 061 721 50 79 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • oder Petra Brunner, Tel. 076 567 36 25
  • oder Marina Schweizer, Tel. 079 609 06 30
                                                             

Weitere Infos:

  • Die Kurstunden sollten lückenlos besucht werden. Jedes Kursmodul beinhaltet eigene Themen die sich nicht wiederholen. 
  • Teilnahmebedingungen für die praktischen Stunden:  Der Hund muss geimpft, gesund und munter sein (kein Husten, kein Erbrechen, kein Durchfall).
  •  Mitbringen:  Impfausweis, kleine "Guddeli" zum Belohnen
  • Unsere Stunden finden bei jedem Wetter statt
  • Wichtig: Die maximale Anzahl Teilnehmer ist staatlich vorgeschrieben. Wir betrachten deshalb ihre Anmeldung als verbindlich und würden Ihnen bei unabgemeldeter Absenz den leeren Platz in Rechnung stellen.
  • Krankheitsbedingte fehlende Stunden können beim nächsten Kurs nachgeholt werden.